Rodungen

Absperrung für Forstbetriebsarbeiten

Stürme und Borkenkäfer haben während der letzten Jahre erhebliche Wunden in unseren Wald geschlagen. Viele von Ihnen sind stark betroffen und haben einen maßgeblichen Teil ihres Waldes verloren.

Die Schadereignisse haben offensichtlich dazu geführt, dass immer mehr Waldbesitzer „frustriert“ sind. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung wird immer weniger als Alternative begriffen, was sich in einer steigenden Zahl von Rodungen äußert.

Falls auch Sie überlegen, Ihre Waldfläche einer anderen Nutzungsart zuzuführen, also Ihren Waldfläche zu roden, überdenken Sie bitte folgende Punkte:

Zukunftsfähige Alternativen für Ihren Wald überlegen

Natürlich kosteten die Schadereignisse während der letzten Jahre viel Geld und auch Nerven. Aber so ärgerlich die aktuellen Probleme im Wald auch sind: Es gibt zukunftsfähige Alternativen und Perspektiven für Ihren Wald! So stellt die Begründung standortgerechter Mischwälder die beste Risikoabsicherung dar. Mit einem gemischten Wald setzen Sie nicht alles auf eine Karte und Ausfälle einer Baumart können durch andere Baumarten abgefangen werden. Die Begründung zukunftsfähiger Mischwälder bedeutet auch nicht, dass man künftig völlig auf die Fichte als „Brotbaum“ verzichten müsste. Die Fichte wird auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Sie kann in klima- und standortangepassten Anteilen weiterhin unsere Wälder bereichern. Wenn Sie die aktuelle Situation als Chance begreifen, und Ihren Wald durch die Einbringung von Mischbaumarten „fit für die Zukunft“ machen, können Sie das Betriebsrisiko minimieren, Ihren Geldbeutel schonen und nachfolgenden Generationen einen stabilen und ertragreichen Wald hinterlassen.

Die Forstverwaltung bietet Ihnen hierzu Beratung und Förderung an.
Bitte nutzen Sie dieses Angebot und fragen Sie Ihre zuständige Revierleiterin bzw. Ihren zuständigen Revierleiter.

Rechtlichte Hintergrunde kennen und beachten

Rodungen bedürfen im Vorfeld einer Genehmigung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Nach der gesetzlichen Definition ist eine Rodung die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart, also z. B. die Umwandlung von Wald in Acker- oder Grünland. Werden Flächen ohne Erlaubnis gerodet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Bußgeld bis zu 25.000 € verhängt werden. Unter Umständen muss die Rodungsmaßnahme auch wieder rückgängig gemacht werden. Sollten Sie also eine Rodungsmaßnahme beabsichtigen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig im Vorfeld mit Ihrer Forstverwaltung in Verbindung, um Probleme von vornherein zu vermeiden.

Prüfung der beantragten Rodung

Ob eine Waldfläche tatsächlich gerodet werden darf, entscheidet die Untere Forstbehörde im Einvernehmen mit weiteren Fachbehörden. Hierbei gilt es zahlreiche Kriterien zu überprüfen und gegeneinander abzuwägen. In vielen Fällen kann einer Rodung nur zugestimmt werden, wenn eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme geleistet wird. Als geeignete Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen kommen z. B. die Erstaufforstung mit Laubholz, die Wiederaufforstung von Schadflächen mit standortgerechten, naturnahen Laubbaumarten oder der Voranbau von Buche bzw. Tanne im Schutz von Altbeständen in Frage. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen hat der Antragsteller zu tragen.

Vor der Entscheidung an die Nachhaltigkeit denken

Bevor Sie sich kurzentschlossen für eine Rodung entscheiden, sollten Sie sich die Frage stellen, ob die geplante Folgenutzung langfristig tatsächlich vorteilhafter für Sie ist. Der Rohstoff Holz wird in Zukunft weiterhin an Bedeutung gewinnen. Eine nachhaltige Forstwirtschaft ist also in mehrfacher Hinsicht eine Zukunftsbranche. Sie sorgt für vitale, naturnahe, multifunktionale Wälder und sichert langfristig Einkommen und Arbeitsplätze. Wenn Sie sich für Waldbewirtschaftung entscheiden, gewinnen Sie nicht nur selber, sondern lassen auch Wald und Menschen in unserer Region sowie Klima und Wirtschaft von Ihrer Entscheidung profitieren.