Praxistag Grünlandverbesserung, 22. Juni 2023
Mit der Grünlandnachsaat zum erfolgreichen Grünlandbestand
Genauso wie die heimischen Gärten und Ackerflächen von der Dürre im letzten Jahr geprägt waren, wurden auch die Wiesen und Weiden enorm geschädigt. Die geringen Niederschläge hatten zur Folge, dass die Bestände regelrecht vertrocknet sind und anstatt einem saftigen Grün eher eine braune Grasnarbe und lückige Bestände vorzufinden waren.
Um das Grünland fit und leistungsfähig zu erhalten und eine starke Verunkrautung durch zum Beispiel Ampfer im Frühjahr zu minimieren, empfiehlt sich, je nach Art und Schwere, eine Grünlandnachsaat auf vereinzelten Flächen durchzuführen.
Termin
Rieglersreuth 3,
95213 Zell im Fichtelgebirge
Programm
- 10:00 Uhr Begrüßung, Monika Heidrich, AELF Bayreuth-Münchberg, anschließend Fachvorträge in der Maschinenhalle:
- Rechtliche Rahmenbedingungen; Frank Stübinger, AELF Bayreuth-Münchberg
- Artenkenntnis, Mischungswahl, Erfahrungen zur Nachsaat im Grünland in unserer Region; Friedrich Asen, AELF Bayreuth-Münchberg
- Vorstellung Technik; Patrick Heerdegen, MR Münchberg e.V.
- ab 11:30 Uhr Praxisvorführung: verschiedene Geräte zur Grünlandverbesserung nach Praxisvorführung in der Maschinenhalle:
- FAL-BY App-Schulung, AELF Bayreuth-Münchberg
- Aussteller-Forum
Demoanlage 2022
Aus diesem Grund hat der Betrieb Bergmann in Rieglersreuth bei Zell begonnen, eine Demoanlage mit unterschiedlichen Saatvarianten zur Grünlandverbesserung anzulegen. Nachdem Ende August 2022 auf der Fläche ein Pflegeschnitt erfolgt war, wurde am 2. September 2022 bereits die erste Maßnahme auf einer Teilfläche durchgeführt. Auf einem 15 Meter breiten Streifen wurde mit einer Scheibensämaschine eine Nachsaatmischung bestehend aus deutschem Weidelgras, Lieschgras sowie Weißklee mit einer Saatstärke von 12 kg/ha ausgebracht.
Gesetzliche Regelungen im Hinterkopf behalten
Seit März 2018 ist jede Art von Grünlanderneuerung, bei der die Grasnarbe beschädigt oder sogar zerstört wird, beispielsweise durch den Einsatz von Bodenbearbeitungsgeräten wie Grubber oder Pflug, genehmigungspflichtig. Diese Regelung trifft für alle Landwirte zu, die im Umbruchsjahr Direktzahlungen erhalten und nicht von den Greeningauflagen befreit sind. Ausnahmen gelten für Betriebe, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen sowie Ökobetriebe. Der Antrag hierfür ist beim zuständigen AELF zu stellen. Ökobetriebe stellen den entsprechenden Antrag direkt bei ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Ein genehmigter Antrag ist bis zum nachfolgenden Endtermin der Mehrfachantragstellung (15. Mai) gültig. Bis zu diesem Termin darf die genehmigte Umwandlung erfolgen.